Aktienregister

Auflösung der Girosammelverwahrung und Mitteilung an das Aktienregister der GUB Investment Trust

Die Depotbanken werden ab dem 23.07.2024 auf die Aktionäre der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA zukommen und über die Auflösung der Girosammelverwahrung der GUB-Aktien informieren und am 24.07.2023 die Aktien aus den Wertpapierdepots ausbuchen.

Dies hat den folgenden Hintergrund:

Die Hauptversammlung vom 17.04.2023 hat die Einstellung der Girosammelverwahrung und die Eröffnung und Führung eines Aktienregisters bei der Gesellschaft beschlossen.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden die Depotbanken die Aktionäre der GUB Investment Trust darüber informieren, einen Anteilnachweis zum 24.07.2023 erstellen und diesen an die Aktionäre übersenden.

Am 24.07.2023 werden sämtliche Stammaktien der GUB Investment Trust in der Gattung ISIN: DE000A3H2L2 aus den Depots der Aktionäre ausgebucht.

Zum Zwecke der Eintragung in das Aktienregister bitten wir die Aktionäre, das unten als Download bereitgehaltene Formular auszufüllen, es zu unterschreiben und sodann per Einschreibe-Postbrief (Einwurfeinschreiben ist ausreichend) bis spätestens zum 15.08.2023 an die Adresse der Gesellschaft,

GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA
Danziger Str. 28
74182 Obersulm
Deutschland,

zusammen mit dem originalen Anteilsnachweis der Depotbank und einer Fotokopie des Ausweises oder Passes oder bei Unternehmen, den Handelsregisterauszug des Aktionärs zu übersenden.

Sodann werden die Aktionäre in das Aktienregister bei der Gesellschaft aufgenommen und geführt.

Damit der Aktienbestand stets aktuell gehalten werden kann, bitten wir jedwede Anteilsveränderungen, wie zum Beispiel durch Kauf, Verkauf, Abtretung, Nachlass, unverzüglich per Schriftform und unter Beifügung der entsprechenden Belege an uns zu übermitteln.

 

 

 

 

Downloads:

Bekanntmachung über die Beendigung der Girosammelverwahrung

Richtlinie für Depotbanken zur Ausbuchung wegen der Beendigung der Girosammelverwahrung

Formular zur Eintragung in das Aktienregister

 

FAQ – Fragen und Antworten für Depotbanken

1.
Zur Form des Anteilsnachweises:
Aus dem Anteilsnachweis soll hervorgehen: Vor- und Nachname, Firma, die Adresse des Depotinhabers/Aktionärs, Anzahl der Aktien in der ISIN DE000A3H21L2. Ergänzend wären die freiwilligen Angaben zu den Anschaffungskosten in toto für den Gesamtbestand des Depotkunden.

2.
Aus der Abrechnung der Depotbanken erhalten die Depotkunden eine Ausbuchungsanzeige, gilt diese als Anteilsnachweis?
Ja, ergänzend wäre es für Ihren Depotkunden noch wichtig, den Betrag der insgesamten Anschaffungskosten seines ausgebuchten Bestandes mitgeteilt zu erhalten.

3.
Sollen die Anschaffungsdaten in dem Anteilsnachweis stehen oder darf dafür ein separates Dokument erstellt werden?
Die Anschaffungskosten können auch als separates Dokument erzeugt werden. Wenn die Anschaffungsdaten im Schreiben des Anteilnachweises mit enthalten sind, wäre das optimal.

4.

Müssen die Anschaffungsdaten der Gesellschaft samt Anmelde-Fragebogen mit eingereicht werden?
Die Mitteilung der Anschaffungsdaten ist freiwillig. Der Aktionär soll den Anmeldefragebogen zusammen mit dem Anteilsnachweis und ggf. den Anschaffungsdaten an den Emittent einsenden.